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Die Verwendung von Gesetzestexten bei schriftlichen Prüfungen fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Departemente.
Das Studienreglement vom 24. April 2003 Studienreglements vom 24. April 2003 (pdf, 156KB) ist nach dem Inkrafttreten des neuen Reglements noch in folgenden Fällen gültig:
Es gilt der Grundsatz, dass eine begonnene Studienphase nach bisherigem Reglement abgeschlossen wird und danach der Wechsel auf das neue Reglement erfolgt.
Die Übergangs- und Schlussbestimmungen entnehmen Sie bitte Art. 52 des Studienreglements vom 21. Juni 2007 Studienreglement 21-06-09 mit Aenderungen 14-05-09 (pdf, 76KB)