Rechtswissenschaftliche Fakultät |

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet seit dem Wintersemester 1995/96 ein Nachdiplomstudium in Rechtswissenschaft an. Ziel dieses NDS ist es, vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren rechtswissenschaftlichen Bereichen (Schwerpunkt) zu erwerben.
Es werden 2 Studiengänge angeboten:
- Der LL.M.-Studiengang (Legum Magister / Legum Magistra)
- Der DAS-Studiengang (Diploma of Advanced Studies in Law)
Zielgruppe sind grundsätzlich Absolvent/-innen einer Universität in der Regel mit Berufserfahrung.
Der Magisterstudiengang richtet sich an Bewerber/-innen, welche über ein juristisches Universitätsstudium oder einen von der Fakultät als gleichwertig erachteten juristischen Abschluss verfügen.
Der Diplomstudiengang richtet sich an Bewerber/-innen, welche über ein abgeschlossenes Universitätsstudium verfügen. Unter besonderer Voraussetzung ist die Zulassung auch ohne Universitätsabschluss möglich.
Detaillierte Angaben erhalten Sie im Nachdiplomstudienreglement vom 24. Juni 2004.
Die Einmaligkeit des NDS besteht u.a. darin, dass der Studienplan nach gewähltem Schwerpunkt individuell, d.h. auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten, zusammengestellt werden kann. Die wählbaren Fächer entnehmen Sie bitte dem Anhang 1, 2 und 3 des Studienplans vom 21. Juni 2007.
Der Magisterstudiengang (resp. Diplomstudiengang) beinhaltet 22 SWS (resp. 16 SWS) verteilt auf max. 6 Semester. Dazu kommt im gleichen Umfang die Verfassung einer Magisterarbeit (resp. Diplomarbeit) innerhalb der 6 Semester.
Die Kosten betragen CHF 6'000.- (resp. CHF 5'000.-) exklusive Studienliteratur.
Die Prüfungen finden in der Regel unmittelbar an das Semester der besuchten Lehrveranstaltung mündlich oder schriftlich statt. Die Anmeldemodalitäten dazu finden Sie unter Prüfungsanmeldung.
Die Aufnahme des Studiums ist auf Semesterbeginn (Mitte September bzw. Mitte Februar) möglich.
Anmeldefrist fürs Herbstsemester: 15. August
Anmeldefrist fürs Frühjahrssemester: 15. Januar
Die Anmeldung für ein Nachdiplomstudium ist schriftlich an die unten stehende Adresse zu richten. Dabei sind die in Art. 4 des Nachdiplomstudienreglements vom 24.06.2004 aufgeführten Unterlagen einzureichen sowie das Anmeldeformular zur Weiterbildung (siehe Merkblatt unten) beizulegen:
Dekanat der RW-Fakultät der Universität Bern
Frau S. Kilchenmann
Programmleiterin Nachdiplomstudium
Schanzeneckstr. 1
Postfach 8573
CH-3001 Bern
(Tel. +41 (0)31 631 82 65 (direkt: 30 84))
Für weitere Informationen sowie eine Beratung wenden Sie sich bitte per E-Mail an sylvia.kilchenmann@rwdek.unibe.ch
Das Institut für Strafrecht und Kriminologie bietet ein spezielles Nachdiplomstudium, das "SCIP" (Schule für Kriminologie, Internationales Strafrecht und Rechtspsychologie) an.
Nähere Informationen finden Sie unter www.scip.unibe.ch.