Die Ausbildung zum Rechtsanwalt ist in der Verordnung über die Anwaltsprüfung vom 25. Oktober 2006 geregelt.
Zuständig ist die Anwaltsprüfungskommission am Obergericht des Kantons Bern (Tel. 031 635 48 07).
Bei der Anmeldung zur Anwaltsprüfung ist der Besuchsnachweis von Vorlesungen an der Universität Bern zu erbringen. Ab dem Wintersemester 2006/2007 werden keine Testatbücher mehr herausgegeben. Der Besuchsnachweis erfolgt neu mit beigefügtem Formular: Besuchsnachweisformular (pdf, 22KB)
Die Daten der Anwaltsprüfungen sowie die Änderungen im Examensstoff des Prozessrechts finden Sie auf der Website des Obergerichts des Kantons Bern:
http://www.justice.be.ch.
Bern, 4. Juli 2011