Berufsaussichten für Juristinnen und Juristen

Das rechtswissenschaftliche Studium, welches mit dem Bachelor (BLaw) und dem Master (MLaw) abgeschlossen wird, ist eine sehr berufsspezifische Studienrichtung. Juristinnen und Juristen arbeiten mehrheitlich im Rechtswesen in Advokaturen oder an Gerichten. Von den übrigen arbeiten viele im Rahmen von privaten Dienstleistungen oder bei der öffentlichen Verwaltung. Für einige Tätigkeitsfelder sind Zusatzqualifizierungen wie das Anwaltspatent zwingend. Aber auch ohne Anwaltspatent stehen vielfältige juristische Tätigkeiten offen, wobei ein Anwaltspatent die Karrieremöglichkeiten erhöhen kann.

Mit Masterabschluss

Juristische Tätigkeiten

  • in Banken und Versicherungen
  • in Handels- und Treuhandgesellschaften
  • in der Industrie
  • in der Energie- Telekommunikations- und Medienbranche
  • in sozialen Institutionen und im Gesundheitswesen

Das abgeschlossene Rechtsstudium ist hier die Eintrittskarte, während die Spezialisierung am Arbeitsplatz erworben wird. Neben dem Gebrauch des Rechtswissens sind meist organisatorische Tätigkeiten und Führungsaufgaben wichtig.

Juristische Tätigkeiten in Verwaltungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden, z.B.

  • In Rechtsdiensten: Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
  • In Rekurskommissionen und Beschwerdeinstanzen: Bearbeitung von Beschwerden und Rekursen
  • Juristische Tätigkeiten in der Raumplanung, in Vormundschaftsbehörden, bei der KESB, der Polizei oder bei staatlichen Sozialversicherungen wie der AHV.
  • Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeitende in Lehre und Forschung an Hochschulen (Voraussetzung ist in der Regel ein Doktorat, d.h. eine vertiefte Auseinandersetzung mit einem bestimmten Rechtsgebiet im Rahmen einer Dissertation)
  • Professuren an Universitäten (Voraussetzung ist in der Regel eine Habilitation)
  • Lehrdiplom für Maturitätsschulen (Voraussetzung sind Studien in Wirtschaftswissenschaften sowie eine Zusatzausbildung an der Pädagogischen Hochschule)
  • Vertretung juristischer Interessen von international tätigen Konzernen (Novartis, ABB, Nestlé), von Banken, Versicherungen oder Wirtschaftskanzleien
  • Juristische Tätigkeiten bei Hilfswerken oder internationalen Organisationen (UNO, IKRK)
  • Tätigkeiten im diplomatischen Dienst der Schweiz oder in Departementen des Bundes (DEZA, SECO, SEM)
  • Tätigkeiten im juristischen Fachjournalismus bei Print- und Online-Medien resp. Radio/TV
  • Tätigkeiten bei juristischen Fachverlagen wie Helbing & Lichtenhahn, Schulthess, Stämpfli 
  • Juristische Tätigkeiten bei Verbänden und Gewerkschaften
  • Mit höherer Fachprüfung (HFP): Treuhandexperte/Treuhandexpertin, Steuerexperte/Steuerexpertin, Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin
     

Mit Anwalts- und/oder Notariatspatent

  • Anwälte und Anwältinnen haben es z.B. mit Scheidungsfällen, Verdacht auf Steuerhinterziehung oder der Verteidigung von Angeschuldigten zu tun. Sie können sowohl beratend wie auch forensisch, d.h. vor Gericht oder Behörden, tätig sein. Nach Möglichkeit suchen sie einen Weg, um die Interessen ihrer Klientschaft ohne Prozess zu wahren, indem sie diese über deren Rechte und gesetzlichen Mittel informieren. Nötigenfalls vertreten sie ihre Mandanten vor Gericht. Im Vorfeld prüfen sie den Sachverhalt und klären ab, auf welche Gesetze sie sich im Interesse ihrer Klientschaft berufen können. Sie bestimmen ihre Strategie und bereiten die Mandanten auf die einzelnen Verhandlungsschritte vor.
  • Die Tätigkeit in einer Advokatur bringt meistens eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete wie Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht oder Wirtschaftsrecht mit sich.
  • Notare und Notarinnen sind unabhängige öffentliche Amtsträger, die amtliche Dokumente wie Eheverträge, Erbverträge, Schenkungen, Firmengründungen, Kauf oder Verkauf von Immobilien erstellen und deren Echtheit garantieren. Sie beraten und unterstützen ihre Klientschaft, indem sie die nötigen Abklärungen bei Behörden vornehmen. Sie erstellen Aufträge mit genauen Angaben zu Zielen, Konditionen, Honoraren, Fristen und Zahlungsmodalitäten. Sie verfassen Dokumente für eine Immobilientransaktion, Heirat, Partnerschaft, Erbschaft oder Gründung einer Gesellschaft. 
  • Notare und Notarinnen bestätigen die Rechtskräftigkeit eines Dokuments, d.h. sie verlesen die Dokumente den beteiligten Personen, lassen sie unterschreiben und bestätigen sie mit eigener Unterschrift und offiziellem Stempel. 
  • Notare und Notarinnen bewahren Dokumente wie öffentliche Urkunden, vertrauliche Dokumente oder Wertpapiere auf und stellen auf begründete Anträge beglaubigte Kopien aus.
  • Notare und Notarinnen nehmen eidesstattliche Erklärungen auf und beglaubigen, d.h. bestätigen die Echtheit von Unterschriften und Visa.    

Am Gericht arbeiten Juristen und Juristinnen in verschiedenen Funktionen:

  • Staatsanwälte und Staatsanwältinnen erheben Anklage in einem Rechtsverfahren gegen eine Partei und leiten Ermittlungen. Sie leiten Strafuntersuchungen ein, sofern Anzeigen bzw. ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung vorliegen, z.B. Übertretung im Strassenverkehr, Diebstähle, Vermögens- Umwelt- und Gewaltdelikte, Brandstiftungen, Drogenfälle. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse entscheiden sie, ob Anklage zu erheben ist, formulieren die Anklage und übermitteln sie an das Gericht. Im Strafprozess vertreten sie die Anklage und stehen Rechtsanwälten/-anwältinnen gegenüber, welche die Angeklagten verteidigen.   
  • Richter und Richterinnen suchen in Verhandlungen und Prozessen nach Lösungen bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien und sprechen Urteile aus. Sie fällen und begründen Urteile über eine Straftat oder bei einem Streitfall und halten diese in einem schriftlichen Dokument fest.
    Unter Anwendung der Verfahrensregeln bestimmen sie den Streitgegenstand genau, untersuchen die Grundlage und die Ursache des Rechtsstreits, vernehmen die Parteien, Zeugen und Sachverständige und hören die Rechtsanwälte an, die die Parteien und Angeklagten vertreten.
  • Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen sind verantwortlich für alle administrativen Abläufe im Gericht. Sie entscheiden, ob ein Verfahren schriftlich oder mündlich geführt wird, überwachen die Vorladungen und Fristen, regeln den Ablauf des Gerichtsverfahrens, haben beratende Stimme mit Antragsrecht, protokollieren die Verhandlungen, verfassen Entwürfe für Urteile und Beweisverfahren und halten die gerichtliche Verfügung fest.

 

  • Jugendanwälte und Jugendanwältinnen sind für die Untersuchung der strafbaren Handlungen von Jugendlichen, d.h. Personen vom 10. bis 18. Altersjahr, zuständig. Sie stellen gegenüber angezeigten Kindern und Jugendlichen Strafantrag an das Jugendgericht und treten persönlich vor diesem auf.
  • Jugendanwälte und Jugendanwältinnen arbeiten eng mit den Jugendbehörden zusammen. Im Weiteren sind sie für den Vollzug des Gerichtsentscheids verantwortlich. Sie sind auch zum Erlass von leichteren Sanktionen befugt.

Juristische Tätigkeiten in Verwaltungen, in der Privatwirtschaft, in der Strafverfolgung, in Lehre und Forschung, im Journalismus, im Verlagswesen sowie in der internationalen Zusammenarbeit und in Bereichen des internationalen Rechts stehen auch Anwälten und Anwältinnen offen.

Weitere Möglichkeiten:

  • Juristische Tätigkeiten in einer Schlichtungsbehörde, welche bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht vor dem gerichtlichen Verfahren einen Schlichtungsversuch zwischen den streitbaren Parteien durchführen muss.
  • Nach mind. vier Jahren Berufserfahrung als Anwalt oder Anwältin: Weiterbildungsmöglichkeit zum Fachanwalt oder zur Fachanwältin SAV. Spezialisierung im Arbeitsrecht, Bau und Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht oder Strafrecht.

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