Chancengleichheit und Nachwuchsförderung

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt sich für die Chancengleichheit von Studierenden, Forschenden, Dozierenden und Mitarbeitenden in all ihrer Vielfalt ein. Die Förderung von Chancengleichheit über sämtliche Diversitätsdimensionen hinweg versteht sie als einen zentralen Bestandteil wissenschaftlicher Exzellenz.

 

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

RW Mentoring Programm  Dieses Nachwuchsförderungsprogramm richtet sich an Doktorierende sowie Postdocs um ihre Laufbahnplanung individuell zu unterstützen. Dieses Ziel wird durch Peer-Mentoring, Workshops und Weiterbildung sowie insbesondere durch das One-to-One-Mentoring erreicht. Im One-to-One-Mentoring begleitet eine erfahrene Person – Mentor*in – eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einen Nachwuchswissenschaftler – Mentee. 

Nachwuchsforschende mit Care-Aufgaben  Primäres Ziel dieser Fördermassnahme ist die Unterstützung bei der zügigen Fertigstellung des Promotions- oder Habilitationsvorhabens. Mögliche Massnahmen umfassen Assistenzen, Hilfsassistenzen, Entlastung bei den Betreuungsaufgaben oder Gelder für Zusatzbetreuung im Rahmen von Konferenzteilnahmen und dergleichen.