Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt sich für die Chancengleichheit von Studierenden, Forschenden, Dozierenden und Mitarbeitenden in all ihrer Vielfalt ein. Die Förderung von Chancengleichheit über sämtliche Diversitätsdimensionen hinweg versteht sie als einen zentralen Bestandteil wissenschaftlicher Exzellenz.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
RW Mentoring Programm
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ein erfolgreiches Mentoring-Programm an. Dieses Nachwuchsförderungsprogramm richtet sich an Forschende in frühen Karrierephasen und verfolgt das Ziel, Doktorierende sowie Postdocs bei ihrer Laufbahnplanung individuell zu unterstützen. Dieses Ziel wird durch Peer-Mentoring, Workshops und Weiterbildung sowie insbesondere durch das One-to-One-Mentoring erreicht.
Im One-to-One-Mentoring begleitet eine erfahrene Person – Mentor*in – eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einen Nachwuchswissenschaftler – Mentee. Die unterstützte Person profitiert von der Erfahrung, den Ratschlägen und dem Netzwerk einer etablierten Persönlichkeit; zugleich erfährt auch die Mentorin bzw. der Mentor eine persönliche Bereicherung durch die Begleitung. Das RW-Mentoring empfiehlt, dass im Verlauf der Mentoring-Beziehung – in der Regel ein Jahr – mindestens drei bis vier Austauschtreffen stattfinden. Form, Inhalt und Intensität des Austauschs werden individuell von Mentor*in und Mentee festgelegt.
Nachwuchsforschende mit Care Aufgaben
Primäres Ziel dieser Fördermassnahme ist die Unterstützung bei der zügigen Fertigstellung des Promotions- oder Habilitationsvorhabens. Mögliche Massnahmen umfassen Assistenzen, Hilfsassistenzen, Entlastung bei den Betreuungsaufgaben oder Gelder für Zusatzbetreuung im Rahmen von Konferenzteilnahmen und dergleichen. Die Obergrenze pro Gesuch und Jahr beträgt 6 Personalpunkte (rund CHF 8'730.-). Ebenso können Doktorierende mit Care-Aufgaben berücksichtigt werden, die eine Finanzierung von «protected time» (für die Forschung frei verfügbare Zeit) beantragen. Die maximale Dauer beträgt 1 Monat bei einem Regelanstellungsgrad von 50% (entsprechend 4 Personalpunkten bzw. CHF 5‘820.-). Die Vergabe von Unterstützungsgeldern setzt die Zustimmung des oder der Vorgesetzten voraus.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an isabel.perego2@unibe.ch