Master Rechtswissenschaft

Das Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechtswissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden. Es wird der Titel Master of Law (M Law) erworben.

Das Masterstudium ist ein reines Wahlfachstudium. Jede/r Studierende stellt sich aus einem umfangreichen Fächerangebot den eigenen, individuellen Studienplan zusammen. Es besteht die Möglichkeit der Schwerpunktbildung in den Fachbereichen Strafrecht und Kriminologie, Öffentliches Recht, Privatrecht, Wirtschaftsrecht oder Internationales und europäisches Recht. Neben dem Studium der Wahlfächer wird eine wissenschaftliche Arbeit - die Masterarbeit - verfasst. Der Masterabschluss öffnet den Weg zur Anwaltsausbildung. Mobilitätsaufenthalte werden ausschliesslich auf der Masterstufe empfohlen.

Weitere Informationen: Studienfachberatung Frau Petra Dasen

Studierende
Basisinformationen
Abschluss: Master of Law, Universität Bern
Umfang: 90 ECTS
Angebot:
  • Mono 90 ECTS ohne Schwerpunkt

 

  • Mono 90 ECTS mit Schwerpunkt:
    • Privatrecht
    • Strafrecht und Kriminologie
    • Recht der öffentlichen Verwaltung
    • Wirtschaftsrecht
    • Internationales und europäisches Recht

 

Minor Angebot für andere Studiengänge:

  • Internationales und europäisches Recht 30 ECTS
  • Kriminologie 30 ECTS
  • Öffentliches Recht 30 ECTS
  • Privatrecht 30 ECTS
  • Strafrecht 30 ECTS
  • Wirtschaftsrecht 30 ECTS
Studiendauer: 3 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Herbst- oder Frühjahrssemester

Master of Law (M Law)

Das Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechtswissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden.

Das Masterstudium ist ein reines Wahlfachstudium (freie Fächerzusammenstellung). Es sind Leistungskontrollen im Umfang von mindestens 70 bis höchstens 80 ECTS abzulegen und eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS zu verfassen.

Master mit Schwerpunkt

Es besteht die Möglichkeit, den Master mit einem Schwerpunkt zu absolvieren. Zur Auswahl stehen:

  • Internationales und europäisches Recht
  • Privatrecht
  • Recht der öffentlichen Verwaltung
  • Strafrecht und Kriminologie
  • Wirtschaftsrecht

Der gewünschte Schwerpunkt muss über die ZIB (Zulassung, Immatrikulation und Beratung) deklariert und kann auf dem Semesterkontrollblatt geändert werden.

Masterarbeit

Die Masterarbeit kann während des Semesters oder während der Semesterferien verfasst werden. Die Anforderungen an Umfang und Form sind in den entsprechenden Richtlinien geregelt. Sämtliche organisatorische Einzelheiten haben mit den betreuenden Dozierenden abgesprochen zu werden. Alle Dozierenden der RW-Fakultät sind berechtigt, Masterarbeiten zu betreuen.

Die Masterarbeit muss mit mindestens der Note 4.0 bewertet sein. Eine als ungenügend beurteilte Masterarbeit kann mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Wird die Masterarbeit wiederholt, muss sie von zwei Gutachtern oder Gutachterinnen bewertet werden.

Wer einen Schwerpunkt wählt, muss die Masterarbeit im Bereich des gewählten Schwerpunkts verfassen.

Um im laufenden Semester abschliessen zu können, muss die Masterarbeit vor Beginn des neuen Semesters abgegeben werden (siehe Reglement zu Abläufen und Terminen der Zulassung und Immatrikulation vom 18.09.2018).

Master-Minor in Recht

Programme
Minor à 30 ECTS Internationales und europäisches Recht 30 ECTS
Kriminologie 30 ECTS (ab HS 2024)
Öffentliches Recht 30 ECTS
Privatrecht 30 ECTS
Strafrecht 30 ECTS
Wirtschaftsrecht 30 ECTS

Weitere Informationen sind dem Studienplan für die Minorstudienprogramme zu entnehmen.

Wahlfachstudium

Das Masterstudium ist ein reines Wahlfachstudium (freie Fächerzusammenstellung). Es sind Leistungskontrollen im Umfang von mindestens 70 bis höchstens 80 ECTS abzulegen und eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS zu verfassen.

Bei Studienbeginn ab HS 2015 ist mindestens ein Seminar, ein Moot Court oder eine Legal Clinic zu belegen.

Erwerbstätigkeit

Das Studium der Rechtswissenschaften ist grundsätzlich ein Vollzeitstudium. Dennoch gehen die meisten Studierenden einer Erwerbstätigkeit nach. Für eine Erwerbstätigkeit bis zu 15 Stunden pro Woche ist seitens Fakultät keine Bestätigung nötig. Bei einem höheren Pensum ist mit einer Verlängerung der Studienzeit zu rechnen.

Regelstudienzeit / Studienzeitverlängerung

Regelstudienzeit siehe Art. 8 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014

3 Semester (Gesuch um Studienzeitverlängerung ist im 8. Semester zu stellen); bei allfälligen Zusatzleistungen für das Masterstudium (Auflagen aus dem Bachelorstudium) ist mit mind. 2 weiteren Semestern zu rechnen.

Leistungskontrollen

Informationen betreffend die Anmeldung zu den Leistungskontrollen befinden sich unter Studium > Leistungskontrollen.

Anrechnung von Noten

Die Noten werden wie folgt angerechnet:

1. Erste Priorität: Leistungen von Bern
In erster Priorität werden sämtliche an der RW-Fakultät Bern abgelegten Noten an das Studium angerechnet. Dies bezieht sich auch auf ungenügende Noten (es können nicht neue Fächer belegt und die ungenügenden Noten weggelassen werden). Ungenügende Leistungen können einmal wiederholt werden (dabei zählt die Note der Wiederholung).
Die Anrechnung der Noten erfolgt nach Prüfungsdatum (bzw. Datum Notenmeldung bei Seminar- oder Masterarbeiten).
Alle erbrachten Leistungen bis 100 ECTS (inkl. Masterarbeit) werden an das Studium angerechnet. Darüber hinausgehende ECTS-Punkte werden in den freien Leistungen abgebildet (sie haben keinen Einfluss auf den Notendurchschnitt, erscheinen aber im Diploma supplement). Auch hier gilt die Anrechnung nach Prüfungsdatum bzw. Notenmeldung (keine Auswahl von Leistungen durch den/die Studierende/n möglich).

2. Zweite Priorität: Mobilitätsleistungen
In zweiter Priorität werden Mobilitätsleistungen angerechnet (Auswahl der Leistungen durch den/die Studierende/n). Es können max. 35 ECTS-Punkte eingebracht werden (die Masterarbeit ist zwingend in Bern zu erbringen).
Falls zusammen mit den in Bern erbrachten Leistungen die max. Anzahl von 100 ECTS-Punkten überschritten werden, können gewisse Mobilitätsleistungen nicht mehr berücksichtigt werden (Auswahl der Leistungen durch den/die Studierende/n). Diese Leistungen werden dann nirgendwo abgebildet, erscheinen auch nicht im Diploma supplement. Der/die Studierende hat einen Leistungsnachweis der fremden Universität erhalten, um die erbrachten Leistungen zu dokumentieren.

Summer Schools

Erbrachte Leistungen von Summer Schools an Universitäten können bei qualitativer und quantitativer Äquivalenz angerechnet werden. Die Anrechnung ist beim Dekanat vorgängig abzuklären.

Abschluss Master

Anmeldung zum Abschluss

Spätestens beim Vorliegen der letzten Noten müssen sich die Studierenden zum Abschluss anmelden (es gibt jedoch keine Frist). Das vollständig ausgefüllte Formular (siehe "Dokumente") und die Bestätigung über die einbezahlte Prüfungsgebühr sind dem Dekanat einzureichen. Falls die Zahlung online abgewickelt wird, ist darauf zu achten, eine Bestätigung der ausgeführten Zahlung mitzuschicken. Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden (bitte nicht doppelt). Der Eingang des Anmeldeformulars wird nicht bestätigt.

Abschlussbestätigung, Diplom und Diploma Supplement

Sobald die Unterlagen auf dem Dekanat eingetroffen sind (und alle Bedingungen für den Abschluss erfüllt sind), wird innert weniger Tage eine Abschlussbestätigung ausgestellt. Zusammen mit dieser Bestätigung erfolgt die Einladung zur Diplomfeier. Das Diplom wird an der Diplomfeier ausgehändigt oder nach der Diplomfeier zugeschickt (nur an Schweizer Adressen).

Diplomfeier

Jeweils im Mai und im November.

Nächste Diplomfeiern: 2. Mai 2024 / 15. November 2024 / Mai 2025

Abschluss Master-Minor

Wer alle Leistungsnachweise eines Minor-Moduls absolviert hat, stellt in KSL den Antrag auf Bestehen (Funktion „Antrag auf Bestanden stellen“). Diese Funktion ist erst dann ersichtlich, wenn das Studienprogramm vollständig erfüllt ist.

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte Frau Petra Dasen.

Die Fakultät des Hauptfaches stellt eine Abschlussbestätigung für das gesamte Studium aus.

Wichtige Informationen

(z.B. Prüfungsaufgebot, Umteilungen, Raumänderungen) werden über den Studierenden-E-Mail-Account mitgeteilt!

Individuelle Studienvoraussetzungen

Die folgenden Studienausweise berechtigen zur Zulassung zum Mono Rechtswissenschaft:

a) Bachelor of Law einer universitären Schweizer Hochschule
b) Bachelor of Law oder gleichwertiger Studienabschluss einer anerkannten ausländischen Universität
c) Bachelor Minor einer universitären Schweizer Hochschule in Rechtswissenschaft im Umfang von 60 ECTS-Punkten. Es werden Zusatzleistungen aus dem Bachelorstudium im Umfang von 60 ECTS-Punkten als Auflagen verlangt. Die entsprechenden ECTS-Punkte werden als Zusatzleistungen extracurricular im Diploma Supplement ausgewiesen.

Bitte konsultieren Sie die Studienvoraussetzungen für Minor im Studienplan.

 
Für Fragen zur Bewerbung und Zulassung kontaktieren Sie die Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung

Bewerbung und Zulassung

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