Masterarbeit
Die Masterarbeit kann während des Semesters oder während der Semesterferien verfasst werden. Die Anforderungen an Umfang und Form sind in den entsprechenden Richtlinien geregelt. Sämtliche organisatorische Einzelheiten haben mit den betreuenden Dozierenden abgesprochen zu werden. Alle Dozierenden der RW-Fakultät sind berechtigt, Masterarbeiten zu betreuen.
Die Masterarbeit muss mit mindestens der Note 4.0 bewertet sein. Eine als ungenügend beurteilte Masterarbeit kann mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Wird die Masterarbeit wiederholt, muss sie von zwei Gutachtern oder Gutachterinnen bewertet werden.
Wer einen Schwerpunkt wählt, muss die Masterarbeit im Bereich des gewählten Schwerpunkts verfassen.
Um im laufenden Semester abschliessen zu können, muss die Masterarbeit vor Beginn des neuen Semesters abgegeben werden (siehe Reglement zu Abläufen und Terminen der Zulassung und Immatrikulation vom 18.09.2018).