Thomas N. wurde für den Vierfachmord von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Mike A. tötete eine Sexarbeitende und erhielt als erste und bisher einzige Person in der Schweiz eine rechtskräftige lebenslange Verwahrung. Ihre Fälle werfen grundlegende Fragen auf: Was bedeutet Verwahrung? Wann wird sie angeordnet, und ist eine Entlassung jemals möglich? Wie ist der Verwahrungsvollzug in der Schweiz ausgestaltet – und hält er den Anforderungen der Menschenrechte stand?
Die Verwahrung ist keine Strafe, sondern eine sichernde Massnahme, die angeordnet wird, wenn ein:e Täter:in als besonders gefährlich und nicht therapierbar gilt. Sie hängt damit nicht von der Schuld ab, sondern von der Person – und kann im Extremfall ein Leben lang dauern. Zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem Schutz potenzieller Opfer und den menschenrechtlichen Anforderungen an einen würdigen Vollzug entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis. Die Schweizer Vollzugspraxis weicht dabei nach wie vor deutlich von den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab.
Über diese Fragen – von der Risikoabschätzung über die Haftbedingungen bis hin zur Grundsatzdebatte über Sicherheit, Opferschutz und die Grenzen des Freiheitsentzugs – sprechen wir in der Rechtsfolge 20 mit Prof. Dr. Jonas Weber.
Jonas Weber hat Rechtswissenschaften sowie Geschichte, Soziologie und Politikwissenschaft an den Universitäten Basel, Bern und Zürich studiert. Er hat an der Universität Basel zum elektronisch überwachten Hausarrest doktoriert und das Anwaltspatent des Kantons Basel-Landschaft erworben. Heute ist er ordentlicher Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, nimmt Lehraufträge im Strafsanktionen- und Strafvollzugsrecht an weiteren Universitäten wahr und ist als nebenamtlicher Richter am Appellationsgericht Basel tätig.