Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Nachhaltigkeit

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein. Im Sinne der Teilstrategien der Universität betont sie die Wichtigkeit der Nachhaltigkeit als Querschnittsthema, und sie trägt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem respektvollen Umgang mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Ressourcen bei.   

In der Lehre wurde das bestehende Lehrangebot in geeigneter Weise ergänzt, um das Thema "Nachhaltige Entwicklung" in allen Curricula zu verankern.

Die Departemente erkennen und dokumentieren die Nachhaltigkeit im Bereich ihrer Forschung.

Klimaschutz

Zur Umsetzung der universitären Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen hat die Fakultät den Roadmap Klima 2030 verabschiedet.

Im Jahr 2024 setzten sich die (erhobenen) CO2-Emissionen der Fakultät wie folgt zusammen:

Übersicht

Quelle

Tonnen CO2-Äq.

Anteil

Dienstflüge 152 85%
Fernwärme 13 7%
Dienstfahrten Zug 5 3%
Haushaltkehricht 5 3%
Strom 3 2%

Total

178

100%

Mit dem Roadmap Klima 2030 hat sich die Fakultät zum Ziel gesetzt, die Emissionen insgesamt zu reduzieren. Bei den Flugreisen wird bis 2029 eine Reduktion um mindestes 20% im Vergleich zum Basisjahr 2019 angestrebt.

Dabei sollen folgende Grundsätze Berücksichtigung finden:

  • Es wird angestrebt, dieses Ziel in erster Linie durch Information, geeignete Anreizsetzung und einzelne griffige, zweckdienliche Massnahmen zu erreichen.
  • Die zu ergreifenden Massnahmen sollen sich nicht auf die im Rahmen der Treibhausgasbilanz der Universität gemessenen Werte beschränken, sondern auch darüber hinaus Wirkung entfalten.
  • Die Massnahmen dürfen die Zusammenarbeit in internationalen Forschungsprojekten und die Forschungsqualität nicht beeinträchtigen.

Massnahmen sollen in folgenden Handlungsfeldern umgesetzt werden:

  • Digitales: Reduktion des Stromverbrauchs und der Emissionen durch die IT-Infrastruktur; Informationsangebot, IT-Schulung, Verlängerung der Verwendungszyklen der Hardware etc.
  • Veranstaltungen: Leitlinien und Best-Practices zur Organisation und Durchführung von nachhaltigen Veranstaltungen an der Fakultät
  • Flugreisen: Erarbeitung einer CO2-Abgabe für jene Flugreisen, die aus Mitteln der Universität/Fakultät oder aus Drittmitteln bezahlt werden. Verwendung der erwirtschafteten Mittel zur Äufnung eines Mobilitätsfonds, der einen "öV-Bonus" für ökologisch nachhaltige Dienstreisen ausrichtet – in erster Linie zugunsten des wissenschaftlichen Nachwuchses.