Master

Die Leistungskontrollen sind jeweils ab Semesterbeginn zur Anmeldung aufgeschaltet. Die angegebenen Prüfungsdaten im KSL sind fiktiv.

Die Daten können erst nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt werden (provisorische Termine; Änderungen vorbehalten). Die Termine werden nach Ablauf der Rückzugsfrist finalisiert. Da die Bedingungen (z.B. Prüfungsauswahl der einzelnen Studierenden, Verfügbarkeit der Prüfer, Prüfungsart) jedes Semester verschieden sind, kann nicht auf die Prüfungsdaten der früheren Semester zurückgegriffen werden.

Die Daten werden so rasch wie möglich auf der Website unter "Aktuell" publiziert.

Während eines Monats nach Bekanntgabe der Noten im KSL besteht die Möglichkeit, Prüfungskopien bei Frau Petra Dasen zu bestellen (per E-Mail), sofern die Leistungskontrolle nicht unter Ausnahmen aufgeführt ist (diese Liste wird fortlaufend nachgeführt):

Ausnahmen

Ausnahmen
Leistungskontrolle A Z
Nr.
Datum Bemerkungen
Betäubungsmittelstrafrecht 5155 12.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 24.02.2023.
Das Opfer im Strafrecht: Viktimologie und Opferrechte - LAPTOP BYOD 7449 19.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt die Dozierende; 20.02.2023.

Einführung in die forensische Psychiatrie und Psychologie

5130
04.01.2023
Es werden keine Prüfungskopien herausgegeben; bitte wenden Sie sich für eine Prüfungseinsicht an den Dozierenden; 23.01.2023.
Erbrecht - LAPTOP BYOD 5143 03.01.2023 Prüfungskopie-Bestellung: petra.dasen@rwdek.unibe.ch.

Es findet keine individuelle oder öffentliche Prüfungsbesprechung statt. Anfragen betr. Prüfungskorrektur: nathalie.jakab@ziv.unibe.ch. Es ist darzulegen, für welche Aussagen in Ihrer Prüfung (genaue Stellen mit Seitenzahlen angeben) Sie keine Punkte erhalten haben, obwohl eine Bepunktung im Lösungsraster vorgesehen ist (entsprechendes Lemma im Lösungsraster angeben). Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Nachkorrektur Ihre Prüfung einer gesamthaften Betrachtung unterzogen wird. Dies kann allenfalls zu einer Verringerung der Punktzahl mit entsprechend schlechterer Benotung führen.

Prüfungsaufgabe, Lösungsskizze sowie Notenstatistik siehe https://www.ziv.unibe.ch/studium/pruefungen/loesungsskizzen__notenstatistiken/index_ger.html; 10.02.2023.
Europäisches und internationales Strafrecht - LAPTOP BYOD 5137 18.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt die Dozierenden; 13.02.2023.
Konzernrecht 5105 25.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 20.02.2023.
Rechtsetzungslehre - LAPTOP BYOD 5081 27.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 10.03.2023.
Rechtspsychologie 101360 20.01.2023 Es werden keine Prüfungskopien herausgegeben; bitte wenden Sie sich für eine Prüfungseinsicht an jonas.weber@krim.unibe.ch; 24.02.2023.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (mit Bezügen zum materiellen Recht) - LAPTOP BYOD 5075 07.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung wenden Sie sich bitte an das Institut (delphine.blanc@civpro.unibe.ch); 17.02.2023.
Tierrecht
465904
13.01.2023
Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 30.01.2023.
Völkerstrafrecht 456561 24.01.2023 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 03.03.2023.

Die Prüfungskopien werden derzeit per Post (kostenfrei und ohne zu unterschreibende Bestätigung) an die im KSL hinterlegte Adresse verschickt.

Max. 3 ungenügende Noten bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mind. 4.0 (Art. 27 Abs. 1 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014); die Masterarbeit muss mind. 4.0 ergeben (Art. 23 Abs. 4 RSL RW).

Allfällige Zusatzleistungen für das Masterstudium (Auflagen aus dem Bachelorstudium) müssen mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 4.0 bestanden werden.

Der Wiederholungstermin ist mit 2. Termin angegeben. Jeweils am Ende des nachfolgenden Semesters wird eine Wiederholungsprüfung organisiert. 

Bitte beachten: Eine Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung setzt eine ungenügende Note beim 1. Versuch oder ein bewilligtes Verschiebungsgesuch voraus. Unberechtigte Anmeldungen werden gelöscht.

Studierende, welche den zur Zulassung zum Masterstudium berechtigenden Vorbildungsausweis nicht in deutscher Sprache erworben haben und nicht deutscher Muttersprache sind, können beim Dekanat ein Gesuch um Prüfungszeitverlängerung einreichen (bis Ende Rückzugsfrist). Gesuche sind an Frau Sylvia Kilchenmann zu richten.

 

Gesuche um Nachteilsausgleich sind in schriftlicher Form (Brief/E-Mail) einzureichen und müssen mit einem offiziellen Nachweis (z.B. detailliertes ärztliches Gutachten) begründet werden. Das Gesuch hat jedes Semester bis zum Ende der Rückzugsfrist gestellt zu werden.