Master

Die Leistungskontrollen sind jeweils ab Semesterbeginn zur Anmeldung aufgeschaltet. Die angegebenen Prüfungsdaten im KSL sind fiktiv.

Die Daten können erst nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt werden (provisorische Termine; Änderungen vorbehalten). Die Termine werden nach Ablauf der Rückzugsfrist finalisiert. Da die Bedingungen (z.B. Prüfungsauswahl der einzelnen Studierenden, Verfügbarkeit der Prüfer, Prüfungsart) jedes Semester verschieden sind, kann nicht auf die Prüfungsdaten der früheren Semester zurückgegriffen werden.

Die Daten werden so rasch wie möglich auf der Website unter "Aktuell" publiziert.

Während eines Monats nach Bekanntgabe der Noten im KSL besteht die Möglichkeit, Prüfungskopien bei Frau Petra Dasen zu bestellen (per E-Mail vom Campus-Account [@students.unibe.ch] aus), sofern die Leistungskontrolle nicht unter Ausnahmen aufgeführt ist (diese Liste wird fortlaufend nachgeführt).
Die Prüfungen werden doppelseitig eingescannt und per E-Mail ausschliesslich an den Campus-Account (@students.unibe.ch) verschickt. Bei Bestellung von mehreren Prüfungskopien erfolgt der Versand ggf. über https://filesender.switch.ch/.

Liste mit Ausnahmen HS 2025

Ausnahmen
LK (A Z) Nr. Datum Bemerkungen
Einführung in die forensische Psychiatrie und Psychologie 5130 08.01.2026 Es werden keine Prüfungskopien herausgegeben; bitte wenden Sie sich für eine Prüfungseinsicht an den Dozierenden; 15.01.2026.
Erbrecht - BYOD 5143 06.01.2026 Eine Prüfungskopie und eine Kopie des Bewertungsblatts können unter Angabe der Matrikelnummer beim Sekretariat des Zivilistischen Seminars bestellt werden: sekretariat.ziv.rw@unibe.ch.

Es findet keine individuelle oder öffentliche Prüfungsbesprechung statt. Allfällige Anfragen betreffend die Korrektur sind bis 27.02.2026 per Mail an gianluca.stocker@unibe.ch zu richten. Folgendes ist dabei zu beachten:
- Der Anfrage ist das individuelle Bewertungsblatt anzufügen.
- Es ist klar darzulegen und zu begründen, für welche Aussagen in der Prüfung (genaue Stellen mit Seitenzahlen angeben) keine Punkte verteilt wurden, obwohl eine Bepunktung im Lösungsraster vorgesehen ist.
- Offensichtlich unbegründete Rügen (z.B. "Es steht zwar nicht so, aber war so gemeint", "das ergibt sich implizit aus dem Geschriebenen") sind zu unterlassen und werden nicht behandelt.
- Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Nachkorrektur Ihre Prüfung einer gesamthaften Betrachtung unterzogen wird. Dies kann allenfalls zu einer Verringerung der Punktezahl mit entsprechend schlechterer Benotung führen.

Prüfungsaufgabe, Lösungsskizze sowie Notenstatistik siehe https://www.ziv.unibe.ch/studium/pruefungen/loesungsskizzen__notenstatistiken/index_ger.html; 09.02.2026.
Konzernrecht 5105 23.01.2026 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 13.02.2026.
Raumplanungs-, Bau- und Enteignungsrecht - BYOD 5084 10.01.2026 Prüfungskopie-Bestellung: petra.dasen@unibe.ch.

Ein Lösungsraster ist auf ILIAS publiziert. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den Dozierenden; 11.02.2026.
Rechtsetzungslehre - BYOD 5081 20.01.2026 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 26.01.2026.
Sozialversicherungsrecht 5126 09.01.2026 Für eine Prüfungskopie-Bestellung kontaktieren Sie bitte direkt den Dozierenden; 09.02.2026.

Max. 3 ungenügende Noten bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mind. 4.0 (Art. 27 Abs. 1 RSL RW vom 21.06.2007 mit Änderungen bis 22.05.2014); die Masterarbeit muss mind. 4.0 ergeben (Art. 23 Abs. 4 RSL RW).

Allfällige Zusatzleistungen für das Masterstudium (Auflagen aus dem Bachelorstudium) müssen mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 4.0 bestanden werden.

Der Wiederholungstermin ist mit 2. Termin angegeben. Jeweils am Ende des nachfolgenden Semesters wird eine Wiederholungsprüfung organisiert. 

Bitte beachten: Eine Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung setzt eine ungenügende Note beim 1. Versuch oder ein bewilligtes Verschiebungsgesuch voraus. Unberechtigte Anmeldungen werden gelöscht.

Studierende, welche den zur Zulassung zum Masterstudium berechtigenden Vorbildungsausweis nicht in deutscher Sprache erworben haben und nicht deutscher Muttersprache sind, können beim Dekanat ein Gesuch um Prüfungszeitverlängerung einreichen (bis Ende Rückzugsfrist). Gesuche sind an Frau Sylvia Kilchenmann zu richten.

 

Gesuche um Nachteilsausgleich sind in schriftlicher Form (Brief/E-Mail) einzureichen und müssen mit einem offiziellen Nachweis (z.B. detailliertes ärztliches Gutachten) begründet werden. Das Gesuch hat jedes Semester bis zum Ende der Rückzugsfrist gestellt zu werden.